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Definition
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Basel II
- Deckung von Ausfallrisiken mit kundenindividuellem Hinterlegungssatz (% Zinsen)
- Kreditkosten (Zinsen) in Abhängigkeit der tatsächlichen Bonität
- Überprüfung der Säulen: Mindestkapitalanforderung, bankenaufsichtliche Überprüfung und Marktdisziplin
- Bankinterne Ermittlung von PD (Ausfallwahrscheinlichkeit), LGD (Verlustquoten) und EAD (Inanspruchnahme, Kreditäquivalent))
- IRB-Ansatz: Erwarteter Schaden (EXL) = PD * LGD * EAD; damit werden physische und finanzielle Sicherheiten anerkannt
Rating
- Verfahren zur Bestimmung der Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage
- Ergänzt durch quantitative und qualitative Faktoren
- Bestimmung der Rating-“Note“ und Einstufung nach banküblichen Kriterien
- Zuordnung zu Ratinggruppen mit festgelegten Zinssätzen
- Kreditkonditionen somit auch abhängig von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens
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